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   BPatG, 29.11.1996 - 33 W (pat) 17/96   

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BPatG, 29.11.1996 - 33 W (pat) 17/96 (https://dejure.org/1996,2901)
BPatG, Entscheidung vom 29.11.1996 - 33 W (pat) 17/96 (https://dejure.org/1996,2901)
BPatG, Entscheidung vom 29. November 1996 - 33 W (pat) 17/96 (https://dejure.org/1996,2901)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 285
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 87/97

    Markenschutz - Schutzfähigkeit von Getränkeflaschen

    Eine Marke, die ohne Farbangabe angemeldet ist, wird durch die Angabe bestimmter Farben (hier: "milchweiß/schwarz") unzulässig abgeändert, da die nachträgliche Farbangabe den Schutzumfang einerseits beschränkt (BPatG GRUR 1997, 285 - VISA-Streifenbild), andererseits aber um die konkret beanspruchte Farbkombination erweitert.

    Für das Verständnis kommt es unter anderem stets auf die allgemeine Handhabung bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen an (BGH BlPMZ 1969, 319, 320 - red white; BPatG GRUR 1997, 285, 286 - VISA-Streifenbild).

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01

    Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer

    5) Aus diesen Gründen und im Einklang mit einer Reihe von auf die Beschlüsse in den Sachen "TAX FREE" (aaO) und "VISA Streifenbild" (GRUR 1997, 285) folgenden Entscheidungen des BPatG (vgl zB GRUR 2002, 166 - grüne Kartusche), in denen ganz selbstverständlich - ohne dieses Thema zu problematisieren - der Schutzfähigkeitsprüfung nur die konkret angemeldete Farbgestaltung zugrundegelegt wird, geht der Senat davon aus, dass der Schutzgegenstand der angegriffenen Marke auch ohne Berücksichtigung der in ihrer Bedeutung umstrittenen "Beschreibung" auf die angemeldete konkrete farbliche Gestaltung in grün/creme festgelegt ist.
  • BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft mangels eigenartigen Gesamteindrucks

    Der angemeldeten Marke wird aber auch durch die graphische Gestaltung und die Farbgebung, die ebenfalls Bestandteil der Marke bildet (vgl BPatGE 37, 72 "TAX FREE"; GRUR 1997, 285 "VISA-Streifenbild"), insgesamt nicht die Funktion eines individuellen betrieblichen Unterscheidungsmittels verliehen.
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